Geschäftsberichte der WEB
Hierbei handelt es sich um ausfüllbare PDF Dokumente, die Sie bequem nach dem herunterladen am PC bearbeiten können.
Für Bauvorhaben im Stadtgebiet Wolfsburg
Für Bauvorhaben Stadt Königslutter am Elm
Für Bauvorhaben im Boldecker Land
Genehmigung zur Einleitung von Grundwasser
Genehmigung zur temporären Einleitung von Schmutzwasser
Anzeige von Fassadenreinigungsarbeiten im gesamten Entsorgungsgebiet
Berechnung Niederschlags- und Schmutzwasser
Abrechnung Regenwassernutzungsanlage
Unternehmenssatzung
Rechtsgrundlagen für die Stadt Wolfsburg
Rechtsgrundlagen für die Stadt Königslutter am Elm
Rechtsgrundlagen für die Samtgemeinde Boldecker Land
Informationen zu Grundstücksentwässerungsanlagen
Thema Fremdwasser
Thema Rückstausicherung
Infos über Dichtheitsprüfung
Informationen zum Thema Sanierung
Die aktuellen Gebühren für die Entsorgungsgebiete 2023/2024
Abwasserbeiträge und Kosten für weitere Hausanschlüsse
Abwasserbeiträge und Kosten für weitere Hausanschlüsse sind immer grundstücksbezogen zu ermitteln. Es ist daher erforderlich, dass Sie sich hierfür mit den Kolleginnen und Kollegen des Referates Grundstücksentwässerung und Verwaltungsservice in Verbindung setzen.
Gebührensätze 2023/2024
Stadt Wolfsburg
Schmutzwasserbeseitung | 2,69 €/m³ |
Niederschlagswasserbeseitigung | 0,51 €/m² |
Entsorgung von Kleinkläranlagen * | |
1) Standardabfuhr (innerhalb der festgelegten Abfuhrtermine, jeweils am ersten Mittwoch im Monat nach vorheriger Anmeldung) | 183,30 €/Abfuhr |
2) Sonderabfuhr (außerhalb der festgelegten Abfuhrtermine) | 219,96 €/Abfuhr |
3) Entsorgung von Klärschlamm aus Kleinkläranlagen | 11,14 €/m³ |
Entsorgung von abflusslosen Sammelgruben * | |
1) Standardabfuhr (innerhalb der festgelegten Abfuhrtermine, jeweils am ersten Mittwoch im Monat nach vorheriger Anmeldung) | 183,30 €/Abfuhr |
2) Sonderabfuhr (außerhalb der festgelegten Abfuhrtermine) | 219,96 €/Abfuhr |
3) Entsorgung von Abwasser aus abflusslosen Sammelgruben | 5,57 €/m³ |
Stadt Königslutter
Schmutzwasserbeseitung | 4,24 €/m³ |
Niederschlagswasserbeseitigung | 0,38 €/m² |
Entsorgung von Kleinkläranlagen * | |
1) Standardabfuhr (innerhalb der festgelegten Abfuhrtermine, jeweils am ersten Donnerstag im Monat nach vorheriger Anmeldung) | 183,30 €/Abfuhr |
2) Sonderabfuhr (außerhalb der festgelegten Abfuhrtermine) | 219,96 €/Abfuhr |
3) Entsorgung von Klärschlamm aus Kleinkläranlagen | 11,14 €/m³ |
Entsorgung von abflusslosen Sammelgruben * | |
1) Standardabfuhr (innerhalb der festgelegten Abfuhrtermine, jeweils am ersten Donnerstag im Monat nach vorheriger Anmeldung) | 183,30 €/Abfuhr |
2) Sonderabfuhr (außerhalb der festgelegten Abfuhrtermine) | 219,96 €/Abfuhr |
3) Entsorgung von Abwasser aus abflusslosen Sammelgruben | 5,57 €/m³ |
Samtgemeinde Boldecker Land
Abwasserbeseitung 2,70 €/m³
Entsorgung von Kleinkläranlagen *
1) Standardabfuhr (innerhalb der
festgelegten Abfuhrtermine, jeweils am
ersten Donnerstag im Monat nach
vorheriger Anmeldung)183,30 €/Abfuhr
2) Sonderabfuhr (außerhalb der
festgelegten Abfuhrtermine)219,96 €/Abfuhr
3) Entsorgung von Klärschlamm aus
Kleinkläranlagen11,14 €/m³
Entsorgung von abflusslosen Sammelgruben *
1) Standardabfuhr (innerhalb der
festgelegten Abfuhrtermine, jeweils am
ersten Donnerstag im Monat nach
vorheriger Anmeldung)183,30 €/Abfuhr
2) Sonderabfuhr (außerhalb der
festgelegten Abfuhrtermine)219,96 €/Abfuhr
3) Entsorgung von Abwasser aus
abflusslosen Sammelgruben5,57 €/m³
* Diese Gebührensätze gelten für Kleinkläranlagen bzw. abflusslose Sammelgruben bei denen das Entsorgungsfahrzeug (bis 26 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht) bis auf eine Entfernung von höchstens 10 Metern ungehindert und schadlos an- und abfahren und die zu entsorgende Anlage ohne weiteres entleert werden kann.Bei einer darüber hinausgehenden Entfernung ist der Aufwand für die zusätzlich zu verlegenden Saugschläuche mit 2,00 €/je Meter Schlauchlänge zu erstatten.
Die Wolfsburger Entwässerungsbetriebe (WEB) sind im Gebiet der Stadt Wolfsburg, der Stadt Königslutter am Elm und der Samtgemeinde Boldecker Land für die gesamte Abwasserbeseitigung zuständig. Dies beinhaltet auch die Entsorgung des Klärschlamms aus Kleinkläranlagen und des Abwassers aus abflusslosen Sammelgruben.
Die Entsorgung ist mindestens fünf Arbeitstage vorher bei den Wolfsburger Entwässerungsbetrieben, Abteilung Kanalnetz und Gewässer – unter der Telefonnummer 05361/28-1300 zu beantragen.
Für das Entsorgungsgebiet der Stadt Königslutter am Elm ist die Entsorgung unter der
Telefonnummer 05353/8041 zu beantragen.
Die Entsorgung erfolgt unter Beachtung der gültigen Satzungen für dezentrale Anlagen.