WEB Grundstücksentwässerung, Verwaltungsservice und Vergaben

Haben Sie sich schon einmal gefragt, wohin das Abwasser aus Ihrer Küche und Ihrem Badezimmer verschwindet? Von der Toilette, dem Abfluss der Dusche, Badewanne und Waschbecken, Geschirrspüler und Waschmaschine gelangt das Schmutzwasser zuerst über Ihre private Grundstücksentwässerungsanlage und anschließend über öffentliche Abwasserkanäle zum Klärwerk. Damit dies ohne Probleme funktioniert, ist eine funktionsfähige Abwasseranlage auch auf Ihrem Grundstück notwendig.

Das Abwasser wird entweder im Trennsystem abgeleitet, das heißt Regen- und Schmutzwasser in verschiedene Rohrleitungen, oder im Mischsystem gemeinsam.

Der Übergabepunkt von Ihrer privaten Leitung zum öffentlichen Kanalnetz ist in Wolfsburg und Königslutter die Grundstücksgrenze.

Im Boldecker Land enden:

  • die öffentlichen Schmutz- und Mischwasseranlagen hinter dem Übergabeschacht auf Ihrem Grundstück beziehungsweise bei Druckentwässerung mit der Absperrvorrichtung auf Ihrem Grundstück, jedoch spätestens zwei Meter hinter der Grundstücksgrenze,
  • und die öffentlichen Niederschlagswasseranlagen an der Grundstücksgrenze.


Damit die Abwasseranlagen problemlos funktionieren, gerade wenn die Leitungen älter werden, müssen sie in regelmäßigen Abständen auf Ihren Zustand überprüft werden. Auch Sie sollten Ihre Grundstücksentwässerungsanlage kontinuierlich überwachen.

Svenja Picht-Spannuth

Abteilungsleiterin

Aufgaben des Bereichs Grundstücksentwässerung

Bau von Grundstücksentwässerungsanlagen

Die Mitarbeiter der Grundstückentwässerung bearbeiten Ihre Entwässerungsanträge und führen die erforderlichen Abnahmen durch. Bei Fragen zu Ihrem Bauvorhaben oder zu Ihrer Grundstücksentwässerungsanlage können Sie sich gerne an die Mitarbeiter wenden.  

Der Bau und die Änderung von Grundstücksentwässerungsanlagen sind genehmigungspflichtig. Im Vorfeld der Baumaßnahme ist bei der WEB spätestens vier Wochen vor Baubeginn ein Entwässerungsantrag schriftlich einzureichen. Mit sämtlichen Bauarbeiten darf erst nach Erteilung der Entwässerungsgenehmigung begonnen werden. Die Abwasseranlagen dürfen erst nach der Abnahme durch die WEB in Betrieb genommen werden.

Für Genehmigungen und Abnahmen werden Gebühren nach der Verwaltungskostensatzung erhoben. Entsprechende Vordrucke für den Entwässerungsantrag finden Sie hier:

Weitere Aufgaben und Informationen des Bereichs Grundstücksentwässerung

Drainage

Eine Drainage ist keine Alternative zur Bauwerksabdichtung, sondern wurde oft als eine mögliche Ergänzung genutzt. Sie kommt auf Grundstücken mit relativ hoher Wasserbelastung zum Einsatz und dient dem Zweck die Abdichtungsschichten des Hauses vor zu hoher Belastung zu schützen. Bei Neubauten sind keine Drainageanschlüsse an das öffentliche Leitungsnetz erlaubt. Bestehende Drainageanschlüsse werden geduldet.

Einleitbedingungen von Drainagewasser bei der WEB:
Sollten Sie  Drainagewasser ableiten, so ist ein Anschluss ausschließlich an den Niederschlagswasserkanal möglich.
Die Einleitung des Drainagewassers in die Niederschlagswasserkanalisation hat auf Ihrem Grundstück mit einem Drainageschacht zu erfolgen.

Wichtig, damit die Drainage funktioniert:

  • Druckdichter Anschluss an Regenwassergrundleitung
  • Die Anlage muss rückstausicher gebaut sein. Ein Drainageschacht mit Sandfang und Pumpe ist erforderlich.

Momentan wird die Einleitung von Drainagewasser geduldet. Eine Einleitung kann zukünftig kostenpflichtig werden.

Dichtheitsprüfung mit Wasser
Dichtheitsprüfung optisch mit Kamera

Informationen zur Dichtheitsprüfung

Warum eine Dichtheitsprüfung?

Schadhafte Entwässerungsanlagen können zu Bodenverunreinigungen und einer Belastung der Kanäle durch eintretendes Grundwasser führen. Um Schäden rechtzeitig erkennen und beheben zu können, müssen Abwasseranlagen – genau wie Ihr Auto oder Ihre Heizungsanalage – regelmäßig untersucht werden. Als Eigentümer des Grundstückes und somit der Abwasseranlagen sind Sie für deren Instandhaltung auf Ihrem Grundstück zuständig.

Mit der Instandhaltung Ihrer privaten Abwasseranlagen sichern Sie Ihren persönlichen Entwässerungskomfort und erhalten den Wert Ihres Grunstückes.

Wann?

Neu gebaute unterirdische Leitungen einer privaten Abwasseranlage oder wesentlichen baulichen Veränderungen, wie zum Beispiel Sanierung einer Rohrleitung, ist im Zuge der Baumaßnahme die Dichtheit der unterirdisch verlegten Schmutz- und Mischwasseranlagen nachzuweisen. Bestehende private Abwasseranlagen sollten in regelmäßigen Abständen auf ihren Zustand untersucht werden.

Zunächst sollten Sie sich sorgfältig über das Thema Dichtheitsprüfung von privaten Abwasseranlagen informieren und Ihre eigenen Unterlagen sichten. Die WEB informieren und beraten Sie gerne.

Bestehende Abwasseranlagen mit häuslichem Abwasser können durch eine optische Inspektion mit einer Kamera oder durch eine Druckprüfung mit Wasser oder Luft geprüft werden.

Neu gebaute unterirdische Abwasserleitungen und –Schächte sind mit einer Druckprüfung mit Wasser oder Luft auf Dichtheit zu prüfen. Nach Vorlage der Unterlagen der erfolgreich bestandenen Dichtheitsprüfung erteilen die WEB das grundstücksbezogende, kostenfreie Wolfsburger Dichtheitszertifikat– Gütesiegel einer dichten Grundstücksentwässerungsanlage.

Im Entsorgungsgebiet der WEB dürfen Dichtheitsprüfungen nur von Sachkundigen durchgeführt werden, die die erforderliche Sachkunde im Vorfeld gegenüber der WEB nachgewiesen haben. Wenden Sie Sich bei Fragen zur Eignung einer Firma an die WEB.

Informationen zum Einbau eines Gartenwasserzählers

Die Wolfsburger Entwässerungsbetriebe unterstützen Sie gerne bei der Abrechnung des nicht in die Kanalisation eingeleiteten Frischwassers.

Ein Gartenwasserzähler sorgt dafür, dass Sie für das Frischwasser, welches Sie im Garten nutzen, keine Abwassergebühren zahlen müssen.

Einen Gartenwasserzähler erhalten Sie geeicht in jedem Baumarkt. Nach dem Einbau ist er 6 Jahre gültig und muss angemeldet werden. Danach müssen Sie ihn entweder neu eichen lassen oder Sie kaufen einen neuen Zähler.

Seit dem 01.07.2024 ist eine Onlineerfassung des Einbaus eines Gartenwasserzählers möglich.

Über das OpenR@thaus der Stadt Wolfsburg wird Ihnen hierfür eine Online-Formular zur Verfügung gestellt.

Eine manuelle Erfassung über das bisher vorhandene Formular ist weiterhin möglich. Der Vordruck erscheint ebenfalls auf der Seite des OpenR@thaus.

Alle weiteren Infos sowie das Online-Formular bzw. den Vordruck erhalten Sie unter folgendem Link:

Hinweis

Von uns werden Ihre Daten an den Wasserverband Vorsfelde bzw. die LSW weitergeleitet. Anschließend sendet Ihnen der Wasserverband Vorsfelde bzw. die LSW einmal pro Jahr eine Ablesekarte zu, auf der Sie die Zählerstände eintragen.

Die Gartenwasserzähler für die Stadt Königslutter am Elm sind an die  Stadtwerke Elm-Lappwald GmbH mit einem Foto des Zählers auf dem die Zählernummer, der Zählerstand und die Eichplakette zu erkennen sind, unter Angabe der Kundennummer an service@stw-el.de zu senden.

Wenn Sie noch weitere Fragen haben, helfen wir Ihnen gerne weiter.

Falschanschluss eines Hofeinlaufes an den Schmutzwasserkanal (mit Signalnebel festgestellt)
Falschanschluss einer Drainrinne an einem Schmutzwasserübergabeschacht

Fremdwasser im Kanal

Wenn Fremdwasser die Abwasserleitungen belastet, kann das zu Hochwasser in der Kanalisation und im schlimmsten Fall sogar zu Überschwemmungen im Keller führen. Doch wie kommt es dazu?

Was können Grundstückseigentümer tun, um Fremdwasser zu vermeiden?

Leider kommt es immer mal wieder vor, dass Anschlüsse, z.B. Regenfallrohre, Drainrinnen oder Drainagen, aus Versehen falsch angeschlossen werden. Überprüfen Sie auf Ihrem Grundstück, z.B. mit Hilfe von Wasser, ob alle Abläufe richtig angeschlossen sind. Dabei ist zu beachten, dass im Trennsystem Schmutzwasser nur in den Schmutzwasserkanal und Regen- und Drainagewasser nur in den Regenwasserkanal eingeleitet werden darf.

Auch Abwasseranlagen altern! Aus diesem Grunde sollten Grundstücksentwässerungsanlagen in regelmäßigen Abständen, z.B. mit einer Kamera oder einer Dichtheitsprüfung kontrolliert werden. Festgestellte Schäden, z.B. Brüche oder defekte Rohrverbindungen, müssen repariert werden.

Wenden Sie sich bei Fragen an die WEB! Bitte beachten Sie, dass alle Veränderungen an der Grundstücksentwässerungsanlage genehmigungspflichtig sind.

Welche Folgen hat Fremdwasser in der Schmutzwasserkanalisation?

Bei Fremdwasser handelt es sich um Wasser, das keiner Abwasserbehandlung bedarf. Fremdwasser belastet Kanalsysteme, Pumpwerke und Kläranlagen unnötig, führt zu Hochwasser im Schmutzwasserkanal und verursacht erhebliche zusätzliche Kosten.

Bei Gebäuden mit fehlender Rückstausicherung kann so ein Hochwasser im Kanal zu Rückstau ins Gebäude und nassen Kellern führen. Falschanschlüsse gefährden damit in erster Linie die unmittelbare Nachbarschaft. In der Kläranlage erschwert Fremdwasser die Abwasserbehandlung.

Vor allem größere Fremdwassermengen stellen für die Abwasserbehandlung ein Problem dar und schädigen langfristig die Umwelt.

Was unternimmt die WEB gegen Fremdwasser?

Die Wolfsburger Entwässerungsbetriebe (WEB) haben in den letzten Jahren:

  • Gebiete mit großen Fremdwassermengen eingegrenzt;
  • weitergehende Untersuchungen, wie z.B. Durchflussmessungen, Kamerauntersuchungen, Untersuchungen mit Signalnebel in einzelnen Bereichen durchgeführt;
  • die Fremdwasserentwicklung kontrolliert;
    öffentliche Kanäle untersucht und Schäden beseitigt.


Als Nächstes gilt es, das von den privaten Grundstücken eingeleitete Fremdwasser zu beseitigen. Die WEB hat einzelne Grundstücke, von denen Fremdwasser in den Schmutzwasserkanal gelangt, identifiziert. Die Grundstückseigentümer werden zur Instandsetzung ihrer Grundstücksentwässerungsanlage aufgefordert.

Was ist Fremdwasser?

Als Fremdwasser bezeichnen wir Oberflächen- oder Grundwasser, das in die Schmutzwasserkanalisation gelangt, aber dort nicht hingehört. Ursachen für Fremdwasser sind:

  • undichte Abwasserleitungen über die Grundwasser in die Schmutzwasserkanalisation gelangt;
  • unerlaubt in den Schmutzwasserkanal eingeleitetes Drainage- und Regenwasser (sogenannte Falschanschlüsse);
  • Regenwasser, das über die Öffnungen der Schachtdeckel, z. B. im Straßenbereich, in die Schmutzwasserkanäle gelangt.

Informationen zur Rückstausicherung

Öffentliche Kanäle können aus wirtschaftlichen Gründen nicht für jedes außergewöhnliche Ereignis dimensioniert werden.

Wie Sie sich gegen diesen sogenannten „Rückstau“ schützen können, erfahren Sie in unserem anschaulichen Film und in unserem Informationsblatt.

Das Kanalnetz wird nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik dimensioniert und betrieben. Öffentliche Kanäle können aus wirtschaftlichen Gründen nicht für jedes außergewöhnliche Ereignis dimensioniert werden.

Die Fahrbahnoberfläche vor Ihrem Grundstück wird aus diesem Grund auch als Rückstauebene bezeichnet. Rückstau kann u. a. auch durch Betriebsstörungen (z. B. Abflussprobleme), Fremdwasser im Kanalnetz und Sanierungs- oder Reparaturarbeiten am Kanal hervorgerufen werden.

Weil sich der Wasserstand in einem miteinander verbundenen Rohrsystem nach dem Gesetz der kommunizierenden Röhren gleichmäßig einstellt, sind auch die privaten Abwasseranlagen von einem Rückstau betroffen. Betroffen hiervon sind alle Ablaufstellen, die unterhalb der Rückstauebene liegen. Dies können zum Beispiel sein:

  • Ablaufstellen in tiefer gelegenen Räumen, z. B. im Keller, Waschmaschine, Bodenabläufe
  • tiefer gelegene Regeneinläufe (z.B. an Tiefgaragenzufahrten, außenliegenden Treppenabgängen oder Hofflächen),
  • Dränagen usw.


Sind die Ablaufstellen unterhalb der Rückstauebene nicht gegen Rückstau gesichert, so können im Falle eines Rückstaus die betreffenden Räume und Flächen mit Abwasser überflutet werden (siehe Abbildung 1).

Abbildung 1: Überflutung des Kellers bei Rückstau durch eine fehlende Rückstausicherung im Bodenablauf des Kellers.

Bei einem Rückstau handelt es sich um einen Betriebszustand des öffentlichen Kanalnetzes, der nicht ausgeschlossen werden kann und gegen den sich jeder Anschlussnehmer selbst zu schützen hat.

Unter der Rückstauebene liegende Räume, Schächte, Schmutz- und Regenwasserabläufe usw. müssen nach den technischen Bestimmungen für den Bau von Grundstücksentwässerungsanlagen gemäß DIN EN 12056 und DIN 1986-100 gegen Rückstau abgesichert sein.

Schmutzwasser

Schmutzwasserablaufstellen unterhalb der Rückstauebene dürfen grundsätzlich nur über eine automatisch arbeitende Hebeanlage mit Förderung über die Rückstauebene angeschlossen werden.

Abweichend davon kann eine Ableitung von Schmutzwasser unter Verwendung eines Rückstauverschlusses erfolgen, wenn:

  • ein natürliches Gefälle vorhanden ist,
  • die Räume, von denen Schmutzwasser abgeleitet wird, in Bereichen untergeordneter Nutzung liegen,
  • bei fäkalienhaltigem Abwasser aus Klosett- und Urinalanlagen der Benutzerkreis der Anlagen klein ist (wie z. B. bei Einfamilienhäusern, auch mit Einliegerwohnung) und dem Benutzerkreis ein WC oberhalb der Rückstauebene zur Verfügung steht,
  • im Falle eines Rückstaus auf die Benutzung der Ablaufstellen verzichtet werden kann.


Rückstauverschlüsse sind ständig geschlossen zu halten, dürfen nur bei Bedarf geöffnet werden und müssen leicht zugänglich sein.

Abbildung 2: Rückstausicherung eines Hauses über Hebeanlage

Regenwasser

Ablaufstellen für Regenwasser von Flächen unterhalb der Rückstauebene dürfen an die öffentliche Kanalisation grundsätzlich nur über eine automatische Hebeanlage, die außerhalb des Gebäudes angeordnet werden muss, mit Förderung über die Rückstauebene angeschlossen werden.

Regenwasser kleiner Flächen (etwa 5 m²) von Kellerniedergängen und dergleichen kann versickert werden, wenn die Bodenverhältnisse dafür geeignet sind.

Falls dies nicht möglich ist, dürfen solche Flächen bei Vorhandensein eines natürlichen Gefälles über Rückstauverschlüsse nach DIN EN 13564-1 entwässert werden, wenn geeignete Maßnahmen, z. B. Schwellen bei Kellereingängen, ein Überfluten der tief liegenden Räume durch Regenwasser verhindern, solange der Rückstauverschluss geschlossen ist.

Abbildung 3: Überflutung des Gebäudes durch einen zentral geschlossenen Rückstauverschluss.

Achtung

Rückstauverschlüsse dürfen niemals als zentrale Absicherung eines Gebäudes mit oberhalb der Rückstauebene installierten Entwässerungsgegenständen eingesetzt werden, weil es im Rückstaufall zur Überflutung im Gebäude durch nicht abfließendes Abwasser kommen kann.

Bei der Planung der Rückstausicherung ist zu beachten, dass die Zugänglichkeit für Einbau, Wartung und Kontrolle auch während des Betriebes gewährleistet sein muss. Die Auswahl, Montage und Inbetriebnahme sollte aufgrund der zu beachtenden technischen und gesetzlichen Vorgaben und der verschiedenen auf dem Markt vorhandenen Systeme durch einen Fachmann erfolgen.

Nach der Installation der Rückstausicherungen müssen diese in regelmäßigen Abständen gewartet werden, um eine ordnungsgemäße Funktion sicherzustellen. Neben den Vorschriften der DIN 1986-3 sind auch die Wartungsvorschriften der einzelnen Hersteller zu beachten.

Rückstauverschlüsse nach DIN EN 13564-1
Inspektion
Prüfen der Funktion des Betriebsverschlusses, Betätigen des Notverschlusses durch Öffnen und Schließen
1x pro Monat
Wartung
Wartung der Rückstauverschlüsse durch einen Fachmann
2x pro Jahr
Abwasserhebeanlagen bzw. Tauchpumpen
Inspektion
Prüfung auf Betriebsfähigkeit durch Beobachtung von mindestens zwei Schaltzyklen; Kontrolle auf Dichtheit und äußere Korrosion
1x pro Monat
Wartung
Wartung der Anlage durch einen Fachmann
Gewerbe
4x pro Jahr

Mehrfamilienhaus
2x pro Jahr

Einfamilienhaus
1x pro Jahr

Nur ein fachgerechter Einbau sowie eine regelmäßige Wartung der Rückstausicherung sorgen für eine dauerhafte Sicherheit gegen Rückstau.

Der Abschluss eines Wartungsvertrages mit einem Fachbetrieb ist empfehlenswert.

Bei starkem Regen läuft Oberflächenwasser, das von den Straßeneinläufen nicht mehr aufgenommen werden kann, den Geländegegebenheiten folgend zu natürlichen Tiefpunkten ab. Häuser, die mit dem Erdgeschoss auf Straßenniveau oder tiefer liegen, sind hier besonders gefährdet.

Durch eine zusätzliche Stufe an der Kelleraußentreppe oder durch Erhöhung der Lichtschächte kann mit einfachen Mitteln verhindert werden, dass Oberflächenwasser in die Kellerräume läuft. Auch gartengestalterische Maßnahmen, wie z. B. durch Geländemodellierung, können dafür sorgen, dass das Oberflächenwasser vom Haus weggeleitet wird.

Störungen im Straßenablauf oder Verstopfungen im Kanalnetz melden

Telefonisch

05361 28-1300

Per E-Mail

kanalbetrieb@web.wolfsburg.de

Störungen für die Stadt Königslutter am Elm können sie telefonisch über folgende Nummer melden: 05361 – 28 13 00