Der Gesamtentwässerungsplan (GEP) stellt das Abwasserkonzept für die Entsorgungsgebiete dar und dient als Rahmenvorgabe für sämtliche Detailvorhaben. Damit ist der GEP eine der dringendst zu gestaltenden Aufgaben im Unternehmen.
Dies ist aufgrund der städtebaulichen Entwicklungsvorgaben insbesondere bedingt durch die Ausweisung zahlreicher Wohnbaugebiete durch die Stadt Wolfsburg, der Samtgemeinde Boldecker Land und der Stadt Königslutter eine hohe Herausforderung, da sämtliches Wasser durch die Bestandsanlagen schadlos der jeweiligen Vorflut bzw. den Klärwerken zugeführt werden muss.
Der GEP ist ähnlich wie ein Flächennutzungsplan die Grundlage für Planungsleistungen. Auch Sanierungskonzepte für Entwässerungsanlagen wie Kanalisationen, Regenrückhaltebecken und Kläranlagen fließen in den GEP mit ein.
Neben der schadlosen Ableitung von Schmutz- und Regenwasser wird auch der Gewässerschutz, der Grundwasserschutz und der Hochwasserschutz in die Festlegungen des GEP einbezogen.
Für unsere Entsorgungsgebiete wird der GEP durch die Abteilung Planung und Bau regelmäßig aktualisiert. Dies erfolgt in enger Abstimmung mit den Betriebsabteilungen des Unternehmens und im Abgleich mit den Entwicklungsabsichten und Vorhaben unserer kommunalen Partner und den umliegenden Ver- und Entsorgungsunternehmen.