Wolfsburger Entwässerungsbetriebe

kompetent-nachhaltig-zukunftsorientiert

Wolfsburger Entwässerungsbetriebe

kompetent - nachhaltig - zukunftsorientiert

Bau von
Grundstücksentwässerungsanlagen

Bau von Grundstücksentwässerungsanlagen

Der Bau und die Änderung von Grundstücksentwässerungsanlagen sind genehmigungspflichtig. Im Vorfeld der Baumaßnahme ist bei der WEB spätestens vier Wochen vor Baubeginn ein Entwässerungsantrag schriftlich einzureichen. Mit sämtlichen Bauarbeiten darf erst nach Erteilung der Entwässerungsgenehmigung begonnen werden. Die Abwasseranlagen dürfen erst nach der Abnahme durch die WEB in Betrieb genommen werden.

Für Genehmigungen und Abnahmen werden Gebühren nach der Verwaltungskostensatzung erhoben. Entsprechende Vordrucke für den Entwässerungsantrag finden Sie hier: