Mit der Zeit können Abwasserleitungen und -Schächte des Hausanschlusses sanierungsbedürftig werden. Dies kann durch unsachgemäßen Einbau aber auch durch Alterungs- oder Verschleißprozess notwendig werden. Unser Informationsblatt informiert über Schadensarten, Sanierungsmöglichkeiten und – kosten.
Wenn Schäden an Ihren Abwasserleitungen festgestellt wurden, ist es sinnvoll, im Vorfeld der Sanierung ein paar grundsätzliche Überlegungen anzustellen:
Aus diesen Überlegungen heraus sollte dann die Entscheidung über das günstigste Sanierungsverfahren getroffen werden.
Für die Sanierung von Abwasserleitungen gibt es verschiedene Möglichkeiten. Prinzipiell werden drei verschiedene Verfahren unterschieden:
Rohrschäden unterhalb der Kellersohle und Bodenplatte sind meist nur sehr aufwendig zu sanieren. Eine derzeit gute Alternative bietet das Stilllegen der Altrohre im Boden und eine Neuverlegung durch das Abhängen der Abwasserleitungen unterhalb der Kellerdecke.
Der Vorteil: eine Dichtheitsprüfung der abgehängten Abwasserleitungen ist nie wieder erforderlich, es bietet zudem eine optimale Zugänglichkeit und Kontrolle. Im Handel sind dafür Materialien in Kunststoff (z.B. HT-Rohre) oder Gussrohr (z.B. SML) erhältlich. Bedenken Sie bei der Materialwahl auch den Schallschutz. An Reinigungssöffnungen sollte ebenfalls gedacht werden.
Unter bestimmten Voraussetzungen gibt es die Möglichkeit Abwasserkanäle in geschlossener Bauweise auch ohne Erdarbeiten zu reparieren oder zu renovieren. Dabei wird über einen Schacht bzw. eine Revisionsöffnung ein harzgetränkter Gewebeschlauch in die Leitung eingebracht. Prinzipiell werden zwei Verfahren unterschieden:
Ein bis zu 50 cm langer Gewebeschlauch wird mittels Packer, einer Art Gummiblase, unter Zuhilfenahme einer Kanalkamera bis zur Schadstelle geschoben (z.B. mit einem Gestänge). Der Packer wird mit Luft aufgeblasen, so dass sich der mit Kunstharz getränkte Gewebeschlauch formschlüssig an die Wandung presst. Dort verklebt der Kurzliner mit dem Altrohr, härtet aus und der Packer wird wieder herausgezogen. Angewendet wird das Verfahren eher bei punktuellen Einzelschäden, z.B. wird damit ein Riss abgedichtet. Das Setzen mehrerer Kurzliner nacheinander sollte vermieden werden. In solchen Fällen ist ein Schlauchliner wirtschaftlicher! Bitte beachten Sie, dass Kurzliner eine kürzere Lebenszeit besitzen und in der Regel nur als Sofortmaßnahme für einen kurzen Zeitraum Anwendung finden.
Bei dem Schlauchliner wird ein mit Kunstharz getränkter Gewebeschlauch mittels Luft oder Wasser auf ganzer Länge in das Rohr eingestülpt und aufgeweitet. Der Schlauch liegt überall dicht und weitestgehend faltenfrei an der Wandung an und wird mit Wärme oder UV-Licht ausgehärtet. Teilweise kann damit auch die Stabilität verbessert werden. Seitliche Anschlüsse müssen nach Aushärtung des Liners aufgefräst werden. Angewendet wird das Verfahren bei mehrfach nacheinander auftretenden Schadstellen, z.B. undichten Rohrverbindungen, Rissen und als Abdichtung gegen Wurzeleinwuchs. Viele Schlauchlinertypen können auch in Leitungen mit Bögen verbaut werden.
Im Vorfeld der Sanierung sollte das Rohr mittels Kanalkamera inspiziert werden und vor dem Einbau mittels Hochdruckspülung von allen Ablagerungen befreit werden. Insbesondere Kurzliner neigen bei verkrusteten oder verfetteten Rohren dazu sich abzulösen und selbst zu einem Ablaufhindernis zu werden.
Der Vorteil der grabenlosen Verfahren besteht darin, dass damit schwer erreichbare Stellen (z.B. unterhalb von Gebäudeteilen, Bäumen usw.) saniert werden können. Zudem erfordert es wenig Zeit. Einragende Hindernisse können mittlerweile auch über ferngesteuerte Roboterfräsen entfernt werden. Nachteile der grabenlosen Verfahren sind, dass gerade schwere Schäden in der Grundleitung meist nicht mehr „grabenlos“ sanierbar sind. Ein starker Rohrversatz, Unterbogen, größere Verformungen, heraus klaffende Rohrscherben, Ablagerungen welche nicht entfernt werden können oder gar Einstürze lassen sich damit nicht beheben. Mehrere starke Bögen oder auch Verzweigungen können hier zum Problem werden.
Neben den hier aufgeführten „grabenlosen“ Sanierungsverfahren gibt es noch weitere Möglichkeiten. Diese können z. B. das „Berstliningverfahren“ oder das „Flutungsverfahren“ sein. Beim Bersten wird z.B. ein neues Rohr in das vorhandene Altrohr eingezogen. Gleichzeitig wird das Altrohr durch einen mit einer Seilwinde gezogenen Berstkopf zerstört und aufgeweitet. Es sind mindestens ein Schacht und eine Baugrube erforderlich. Jeder seitliche Anschluss muss mittels einer weiteren offenen Baugrube neu eingebunden werden.
Bei der Flutung werden nacheinander zwei Komponenten durch die undichten Rohrleitungen in das Erdreich gepresst, wo sie mit diesem in Reaktion treten und aushärten. Beide Verfahren finden jedoch auf Grund ihrer eingeschränkten Eignung bzw. Lebensdauer auf privaten Grundstücken selten Einsatz.
Erstaunlich viele Grundstücke, deren tiefste Entwässerungsgegenstände unterhalb der Rückstauebene der öffentlichen Abwasserkanäle liegen, verfügen nach wie vor über keine Rückstausicherung. Damit riskiert man überflutete Keller im Fall von Abwassereinstau in der Kanalisation. Das Fehlen einer Rückstausicherung ist grundsätzlich ein Verstoß gegen den Anlagenbetrieb nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik und entspricht nicht den Festlegungen der Abwasserbeseitigungssatzung. Eine Haftung des Kanalnetzbetreibers für Rückstauschäden ist ausgeschlossen.
Wer seine Grundleitungen saniert, sollte also die Gelegenheit nutzen, sich mit dem Thema Rückstausicherung zu beschäftigen und, wo nicht vorhanden, eine geeignete Anlage installieren.
Die Kosten für die Sanierung sind u.a. abhängig von: